Deutlicher Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts für die neue Axenstrasse

Anfang August hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden: Die Beschwerde der drei Umweltverbände Alpen-Initiative, Ärztinnen und Ärzte für Umweltschutz sowie VCS gegen die Baubewilligung der A4 Neuen Axenstrasse ist in allen Punkten abgewiesen worden. Die geplante Tunnellösung ist dringend notwendig, wie diverse Naturereignisse und Unfälle zeigen. Die FDP.Die Liberalen Uri erwarten, dass die Beschwerdeführer von einem Weiterzug ans Bundesgericht absehen und damit den Weg für eine zukunftsträchtige Lösung am Axen endlich freigeben.

2014 begann des Plangenehmigungsverfahren (PGV) zur A4 Neuen Axenstrasse. Sechs Jahre später, im April 2020, hat der Bund durch das UVEK das Bauprojekt mit dem Morschacher Tunnel und dem Sisikoner Tunnel genehmigt. Dagegen reichten jene drei Umweltverbände, die während dem gesamten PGV an ihrer Einsprache festhielten, Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht ein. So hat sich der Baustart immer wieder verzögert. Währenddessen kam es bekanntlich zu mehreren grossen Steinschlag-Ereignissen im Gebiet Gumpisch, die sofortige Schutzmassnahmen nötig machten. Die Axenstrasse ist seit Jahrzehnten bezüglich Verfügbarkeit und Verkehrssicherheit ungenügend und die Zustände im verkehrsgeplagten Dorfs Sisikon unhaltbar.

Alle Beschwerdepunkte abgelehnt

Bereits im September 2020 fällte das Bundesverwaltungsgericht (BVGer) einen ersten Entscheid gegen die besagte Beschwerde der Umweltverbände: Die aufschiebende Wirkung für die Schutzbauwerke am Gumpisch und Ersatzbiotope in Ingenbohl wurde entzogen; diese Elemente sind inzwischen in Realisierung. Das jetzige zweite Urteil des BVGer ist umfassend und weist die Beschwerde in allen Punkten – Aufklassierung des neuen Abschnitts, Einhalten der Alpenkonvention, Umgang mit CO2-Gesetz und Naturschutzobjekten – als nicht stichhaltig ab. Somit bestehen für das Gericht keine Gründe, die erteilte Plangenehmigung aufzuheben. Das ist ein deutlicher Entscheid, der für einen endlich zügigen Start der Realisierungsphase spricht. Die FDP.Die Liberalen Uri erwarten nun, dass die Beschwerdeführer einsehen, dass das Projekt inhaltlich und bezüglich Vorgehens mehrfach geprüft und für gut befunden wurde und dass sie auf einen Weiterzug des BVGer-Entscheids ans Bundesgericht verzichten.

Zukunftsträchtige Lösung für eine wichtige Lebensader

Ein Ende der Verzögerungen wird nicht nur von der Bevölkerung in Sisikon, sondern auch von etlichen Pendlern auf der wichtigen Nord-Süd-Achse und von der Wirtschaft in Uri und Schwyz sehnlichst erwartet. Angesichts einer geplanten Gesamtbauzeit von rund elf Jahren ist es umso wichtiger, dass das Projekt A4 Neue Axenstrasse in rund einem Monat Rechtskraft erlangt und umgehend in die Ausschreibung und Realisierung übergehen kann. Selbstverständlich sind gleichzeitig, wie vom UVEK bereits 2020 festgehalten, die Flankierenden Massnahmen auf der alten Axenstrasse noch anzupassen und vor Inbetriebnahme der neuen Tunnel genehmigen zu lassen. Die Flankierenden Massnahmen dienen dazu, den Durchgangsverkehr auf die A4

Neue Axenstrasse zu verweisen und somit den Verkehr auf der alten Strecke auf ein Minimum zu beschränken. Die alte Axenstrasse steht künftig insbesondere dem Langsamverkehr wie etwa Velofahrern zur Verfügung. Und sie dient selbstverständlich der – künftig staufreien – Erschliessung von Sisikon, Riemenstalden und Morschach.